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Neue Selbstständigkeit: Was der Referentenentwurf 2026 für Freelancer und Auftraggeber bedeutet

15. Februar 2026 9 min LesezeitJowomo Redaktion
SelbstständigkeitReferentenentwurfScheinselbstständigkeitBMAS§ 7 SGB IVComplianceFreelancerRentenversicherungStatusfeststellungArbeitsrecht 2026
Referentenentwurf Neue Selbststaendigkeit BMAS 2026

Das Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales (BMAS) hat 2026 einen Referentenentwurf zur Reform des Statusfeststellungsverfahrens vorgelegt. Der Entwurf fuehrt erstmals eine neue Selbststaendigkeit als dritten Erwerbsstatus neben abhaengiger Beschaeftigung und klassischer Selbststaendigkeit ein. Fuer Freelancer, Auftraggeber und Mehrfachbeschaeftigte aendert sich damit fundamental, wie Rechtssicherheit bei Auftragsverhaeltnissen hergestellt wird.

Dieser Artikel erklaert, was im Entwurf steht, welche Kriterien gelten, welche Kosten entstehen -- und was Talente sowie Unternehmen jetzt tun sollten.

Worum geht es beim Referentenentwurf zur neuen Selbststaendigkeit?

Seit Jahren gilt das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV als intransparent und langwierig. Ob eine Taetigkeit rechtlich als selbststaendig oder als abhaengige Beschaeftigung eingestuft wird, haengt von unbestimmten Rechtsbegriffen wie Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation ab. Gerichtsurteile wie das Herrenberg-Urteil (BSG B 12 R 3/20) haben in vielen Branchen -- etwa bei Honorarlehrkraeften oder in der Veranstaltungsbranche -- zu massiver Unsicherheit gefuehrt.

Der vorliegende Referentenentwurf setzt hier an: Er schafft kein neues Steuerrecht, sondern ein paralleles Statusmodell. Vertragsparteien koennen kuenftig pro Auftrag waehlen, ob sie die Taetigkeit nach klassischem Recht abwickeln -- oder nach den Regeln der neuen Selbststaendigkeit, die im Gegenzug Rechtssicherheit bietet.

Die fuenf Kriterien der neuen Selbststaendigkeit

Damit ein Auftragsverhaeltnis als neue Selbststaendigkeit qualifiziert, muessen drei von fuenf Kriterien erfuellt sein. Das erste Kriterium ist zwingend.

Nr.KriteriumBedeutung
1**Vertretbarkeit**Der Selbststaendige kann eine Vertretung stellen (z. B. Subunternehmer)
2**Unternehmerrisiko**Echte Verlustrisiken und Gewinnchancen liegen vor
3**Aktive Werbung**Eigenstaendige Akquise (Website, Portfolio, Netzwerk)
4**Unternehmerische Ausgaben**Investitionen in Buero, Software, Hardware, Weiterbildung
5**Mehrere Auftraggeber**Parallele Taetigkeit fuer unterschiedliche Kunden

Wichtig: Klassische Abgrenzungsmerkmale wie Weisungsgebundenheit und Eingliederung verlieren in der neuen Selbststaendigkeit an Gewicht. Statt darauf abzustellen, *wie* die Taetigkeit ausgefuehrt wird, rueckt unternehmerisches Verhalten in den Mittelpunkt.

Zusaetzliche Voraussetzungen

Neben den Kriterien verlangt der Entwurf:

  • Uebereinstimmung der Parteien: Auftraggeber und Selbststaendiger muessen bei Vertragsschluss explizit die Selbststaendigkeit vereinbaren.
  • Sechs-Monats-Sperre: Wer in den letzten sechs Monaten beim selben Auftraggeber angestellt war, kann nicht in die neue Selbststaendigkeit wechseln.
  • Meldung innerhalb von sechs Wochen: Der Auftraggeber meldet das Auftragsverhaeltnis digital an die Deutsche Rentenversicherung (DEUEV-Meldung).
  • Branchenausschluesse: Sofortmeldepflichtige Branchen (z. B. Bau, Gastronomie) sind ausgeschlossen. Die Kuenstlersozialversicherung bleibt vorrangig.

Die Gegenleistung: Rentenversicherungspflicht

Der Preis fuer die Rechtssicherheit ist eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beitraege:

  • werden auf Basis der Vergütung berechnet,
  • sind durch den Auftraggeber abgefuehrt (wie bei Angestellten),
  • koennen bis zur Beitragsbemessungsgrenze maximal rund 1.572 Euro/Monat betragen,
  • Unfallversicherung bleibt freiwillig.

Im Gegenzug entfallen nachtraegliche Statusfeststellungsverfahren und damit das Risiko hoher Nachzahlungen zur Sozialversicherung.

Wann gilt die neue Selbststaendigkeit?

Das Gesetz soll laut aktuellem Zeitplan zum 1. Januar 2028 in Kraft treten. Der Zeitversatz ist noetig, um die IT-Systeme der Rentenversicherung und der Arbeitgeber-Schnittstellen anzupassen. Bis dahin gelten fuer bestimmte Branchen Uebergangsregelungen (z. B. § 127 SGB IV fuer Bildung und Veranstaltungen), die Nachzahlungen vermeiden, wenn Parteien einvernehmlich Selbststaendigkeit annehmen.

Kritik am Entwurf

Verbaende wie der VGSD (Verband der Gruender und Selbststaendigen Deutschland), die DIHK, der CDH und der Dachverband Beratung stehen dem Entwurf skeptisch gegenueber. Die Hauptkritikpunkte:

  • Zwei-Klassen-Selbststaendigkeit: Rechtssicherheit wird "erkauft" durch Zwangsversicherung -- wer sich das nicht leisten kann, bleibt im alten Risiko.
  • Unklare Kriterien: Begriffe wie "aktive Werbung" oder "typische unternehmerische Ausgaben" sind schwer zu objektivieren.
  • Zusaetzliche Buerokratie: Das Wahlrecht pro Auftrag kann bei Honorarkraeften mit vielen Kurzvertraegen zu hunderten Meldungen pro Jahr fuehren.
  • Dualismus: Die Parallelitaet aus altem und neuem Recht schafft neue Abgrenzungsprobleme statt sie zu loesen.

Befuerworter -- etwa der Verband fuer Medien- und Veranstaltungstechnik VPLT -- sehen den Entwurf hingegen als "wichtigen Schritt zu mehr Rechtssicherheit".

Was bedeutet das fuer Mehrfachbeschaeftigte?

Fuer Menschen, die parallel fuer mehrere Arbeitgeber oder Auftraggeber taetig sind, bietet die neue Selbststaendigkeit interessante Chancen:

Vorteile

  • Kriterium "Mehrere Auftraggeber" ist fast automatisch erfuellt -- ein zentraler Baustein ist bei Mehrfachbeschaeftigten gegeben.
  • Rechtssicherheit pro Auftrag entlastet Nebenberufsgruender, die zusaetzlich zu einer Festanstellung freiberuflich arbeiten.
  • Die Dokumentation der fuenf Kriterien ist in einem strukturierten Profil leichter zu pflegen.

Herausforderungen

  • Kombinationen mit Festanstellungen: Wer bereits rentenversicherungspflichtig ist, zahlt doppelt.
  • Sechs-Monats-Sperre betrifft Konstellationen, in denen ein frueherer Arbeitgeber spaeter als Auftraggeber auftritt.
  • Compliance-Pruefung wird komplexer: Neben dem Arbeitszeitgesetz muessen auch die fuenf Kriterien ueberwacht werden.

Wie Jowomo bei der neuen Selbststaendigkeit unterstuetzt

Der Jowomo Compliance-Wizard kann zentrale Fragen der neuen Selbststaendigkeit automatisiert beantworten:

  • Mehrere Auftraggeber: Das Jowomo-Profil erfasst alle aktiven Auftraggeber und Arbeitgeber an einem Ort.
  • Arbeitszeitpruefung: Arbeitgeberuebergreifend nach ArbZG -- wichtig, weil die Kombination aus Anstellung und neuer Selbststaendigkeit neue Zeitfallen schafft.
  • Ampelsystem: Gruen/Gelb/Rot-Bewertung gibt sofortige Orientierung fuer Talente und Unternehmen.
  • Dokumentations-Export: PDF-Reports dokumentieren die Erfuellung der Kriterien revisionssicher.

Handlungsempfehlungen

Fuer Freelancer und Selbststaendige:

  • Jetzt Profil aufbauen: Mehrere Auftraggeber, aktive Akquise, eigene Ausgaben -- dokumentieren Sie Ihre Unternehmereigenschaften systematisch.
  • Rechnen Sie durch: Kalkulieren Sie die Rentenversicherungsbeitraege in Ihre Tagessaetze ein, falls Sie 2028 wechseln.
  • Beratung einholen: Fachanwalt fuer Arbeitsrecht oder Steuerberater konsultieren, bevor Sie Vertraege umstellen.

Fuer Unternehmen:

  • Beschaeftigungshistorie pruefen: Die Sechs-Monats-Sperre kann geplante Vertragsverhaeltnisse ausschliessen.
  • Meldeprozesse vorbereiten: Die DEUEV-Meldung binnen sechs Wochen erfordert klare interne Zustaendigkeiten.
  • Compliance-Plattform nutzen: Wer heute schon sauber dokumentiert, ist 2028 startklar.

Haeufige Fragen zur neuen Selbststaendigkeit

Ab wann gilt die neue Selbststaendigkeit?

Laut Referentenentwurf zum 1. Januar 2028. Bis dahin gelten Uebergangsregelungen fuer bestimmte Branchen.

Muss ich in die neue Selbststaendigkeit wechseln?

Nein. Das Modell ist optional. Wer weiterhin nach klassischen Kriterien arbeiten moechte, kann das tun -- traegt aber das Risiko eines Statusfeststellungsverfahrens.

Was kostet die neue Selbststaendigkeit?

Rund 18,6 Prozent der Verguetung als Rentenbeitrag, maximal etwa 1.572 Euro/Monat (Beitragsbemessungsgrenze 2026). Der Auftraggeber fuehrt den Beitrag ab.

Zaehlt Jowomo als "mehrere Auftraggeber"?

Ja. Jeder ueber die Plattform vermittelte Auftrag ist ein eigenstaendiges Vertragsverhaeltnis. Ueber Jowomo vermittelte Mehrfachmandate sind ein starkes Argument fuer das Kriterium 5.

Ersetzt der Compliance-Wizard eine Rechtsberatung?

Nein. Der Wizard liefert Orientierung, Risikobewertung und Dokumentation. Bei komplexen Faellen empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts fuer Arbeitsrecht.

Fazit

Die neue Selbststaendigkeit ist ambitioniert, umstritten -- und fuer Plattformen wie Jowomo strategisch relevant. Sie verschiebt den Fokus weg von weichen Kriterien wie Weisungsgebundenheit hin zu harten, dokumentierbaren Merkmalen unternehmerischen Handelns. Wer heute schon sauber arbeitet, mehrere Auftraggeber pflegt und Compliance transparent dokumentiert, ist fuer 2028 bestens vorbereitet.


Sie moechten die neue Selbststaendigkeit rechtssicher umsetzen? [Erstellen Sie jetzt Ihr kostenloses Jowomo-Profil](https://www.jowomo.com/auth) und testen Sie den Compliance-Wizard. Weitere Begriffe rund um Mehrfachbeschaeftigung finden Sie im [Jowomo-Glossar](https://www.jowomo.com/glossar).

Quellen: Referentenentwurf BMAS 2026, § 7 SGB IV (geplant), Stellungnahmen VGSD, VPLT, DIHK, Dachverband Beratung, Taylor Wessing Insights 2026.

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