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Arbeitszeitgesetz bei mehreren Arbeitgebern: Was wirklich gilt

18. März 2026 11 min LesezeitJowomo Team
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Arbeitszeitgesetz bei mehreren Arbeitgebern

Das Arbeitszeitgesetz: Grundlagen

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die zulässige Arbeitszeit in Deutschland. Was viele nicht wissen: Die Regelungen gelten arbeitnehmerübergreifend — die Arbeitszeiten aller Beschäftigungsverhältnisse werden addiert.

Die wichtigsten Grenzen im ArbZG

Tägliche Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG)

  • Grundsatz: 8 Stunden pro Werktag (Montag bis Samstag)
  • Ausnahme: Bis zu 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird
  • Berechnung: 6 Werktage x 8 Stunden = 48 Stunden pro Woche

Ruhezeiten (§ 5 ArbZG)

  • Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit nach Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Bei mehreren Arbeitgebern: Die Ruhezeit gilt zwischen dem letzten Arbeitseinsatz und dem nächsten Arbeitseinsatz — egal bei welchem Arbeitgeber

Sonn- und Feiertagsruhe (§ 9 ArbZG)

  • Grundsätzliches Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen
  • Ausnahmen für bestimmte Branchen (Gastronomie, Pflege, etc.)
  • Gilt kumuliert: Wenn Sie bei Arbeitgeber A sonntags arbeiten, dürfen Sie nicht bei Arbeitgeber B ebenfalls arbeiten

Rechenbeispiel: Zwei Teilzeitjobs

Szenario: Anna arbeitet 25h/Woche bei Firma A und 20h/Woche bei Firma B.

PrüfpunktWertLimitStatus
Wochenstunden gesamt45h48hGrün
Tageshöchst (Mo-Fr)9h10hGelb
Ruhezeit12h11hGrün

Ergebnis: Grundsätzlich compliant, aber die tägliche Arbeitszeit von 9h muss über 6 Monate im Durchschnitt bei 8h liegen.

Wer haftet bei Verstößen?

Die Haftung ist mehrstufig:

  • Arbeitgeber: Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Einhaltung des ArbZG sicherzustellen — auch für die Gesamtarbeitszeit
  • Bußgelder: Bis zu 30.000 Euro pro Verstoß (§ 22 ArbZG)
  • Arbeitnehmer: Hat eine Mitwirkungspflicht, die Gesamtarbeitszeit offenzulegen

Das Dilemma für Arbeitgeber

Arbeitgeber sind verantwortlich, haben aber keine Einsicht in die Arbeitszeiten bei anderen Arbeitgebern. Ohne ein System wie Jowomo bleibt die Compliance ein blinder Fleck.

Elektronische Zeiterfassung: Was das BAG-Urteil bedeutet

Seit dem BAG-Urteil vom 13. September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit elektronisch zu erfassen. Bei Mehrfachbeschäftigten stellt sich die Frage: Wie aggregiert man die Zeiten verschiedener Systeme?

Jowomos Lösung: Automatische Arbeitszeitaggregation

Jowomo löst genau dieses Problem:

  • Automatische Aggregation: Alle Arbeitszeiten werden über alle Arbeitgeber hinweg zusammengeführt
  • Echtzeit-Ampel: Sofortige Anzeige des Compliance-Status
  • Warnungen: Push-Benachrichtigungen bei drohender Überschreitung
  • Privacy-by-Design: Nur Sie sehen Ihre aggregierten Daten — kein Arbeitgeber hat Zugriff auf die Gesamtansicht

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